Kompost, Sammelintervalle & zusätzliche Behälter
Wir gehen davon aus, dass Sie dank Ihrer guten Mülltrennung und Aussortierung von Lebensmittelabfällen mit dem zugeteilten 240-Liter-Behälter mit zwei Fächern auskommen.
In Kramfors durchgeführte Sortieranalysen zeigen, dass ein Durchschnittshaushalt bei jeder Leerung 15 kg Abfall in der Tonne hat und dass dieser fast 25 % Verpackungsmaterial enthält, das in einer Recyclingstation aussortiert werden muss. Für die meisten Haushalte gibt es also viel Spielraum, ihre Abfallmenge zu reduzieren.
Als Richtlinie zur Berechnung des Raumbedarfs für Abfall können Schablonen dienen, die von „Avfall Sverige“ erstellt wurden. Diese Schablonen zeigen auf, wie der Umfang an Restmüll und Lebensmittelabfällen für Haushalte mit unterschiedlichem Abfallaufkommen berechnet wird. Das folgende Beispiel bezieht sich auf eine Abholung alle 14 Tage für einen Haushalt im Mehrfamilienhaus mit haushaltsnaher Abholung von Verpackungen und Papier, kann aber auch als Vorlage für Einfamilienhaushalte bei einer Aussortierung von Verpackungsmaterial dienen.
Geringe Mengen: 90–110 Liter
Normale Mengen: 100–120 Liter
Hohe Mengen: 130–160 Liter
Die alten 370-Liter-Behälter werden im Zusammenhang mit der Einführung der Abholung von Lebensmittelabfällen außer Betrieb genommen.
Es ist uns aber auch klar, dass es Situationen im Leben gibt, die ein größeres Volumen für Restmüll erfordern. Daher können Sie wie jetzt schon weiterhin zusätzliches Volumen bestellen und bekommen dann gegen Aufpreis einen zusätzlichen zweiteiligen Behälter geliefert. Diese Bestellung erfolgt über den E-Service "sopkärl, byte och anmälan" [Abfallbehälter, Austausch und Anmeldung]. Die Bestellung müssen Sie dann wiederholen, wenn der neue Behälter aufgestellt und der alte Behälter außer Betrieb genommen wurde.
Kompostierung zu Hause
Wenn Sie Ihre Lebensmittelabfälle zu Hause kompostieren und das bei der Kommune gemeldet haben, machen Sie es einfach weiter so. Da es sich bei einer Kompostierung um eine „biologische Verwertung“ handelt, liegt sie im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und ist damit erlaubt.
Alle Ein- und Zweifamilienhäuser bekommen einen zweiteiligen Behälter – das gilt auch für Haushalte, die ihre Lebensmittelabfälle zu Hause kompostieren. Wenn das Fach für Lebensmittelabfälle leer ist, zahlen Sie dafür keine Gewichtsgebühr. Sollte es vorkommen, dass Sie Ihre Lebensmittelabfälle anderweitig als auf dem Kompost entsorgen müssen, können Sie diese jederzeit aussortieren und zur weiteren Verwertung im Abfallbehälter abtransportieren lassen. Ihnen wird nur in diesen Fällen eine Gebühr je nach Gewicht berechnet.
Längeres Zeitintervall für die Abholung
Wenn bei Ihnen ein längeres Zeitintervall für die Abholung vereinbart wurde, dann behalten Sie dieses Intervall auch nach dem 1. März bei.