Flüssiges Speisefett
Ab 2024 ist es gesetzlich vorgeschrieben, flüssiges Speisefett für die biologische Verwertung, in unserem Fall die anaerobe Vergärung, zu sammeln. Beispiele für solche Fette sind Frittieröle, überschüssiges Bratfett und sonstiges Speiseöl, das beim Kochen übrig bleibt. Gießen Sie dieses Fett zum Beispiel in eine PET-Flasche oder einen Milchkarton mit Schraubverschluss. Wenn der Behälter voll ist, bringen Sie ihn zum nächstgelegenen Wertstoffhof und gießen Sie den Inhalt an der entsprechenden Stelle in einen Tank. Geringe Mengen Fett wischen Sie am besten mit Küchenpapier auf, das Sie dann in die Lebensmittelabfalltüte werfen.